Im Rahmen eines Erstgespräches sollen Sie die Möglichkeit bekommen einen ersten Einblick in die psychotherapeutische Behandlung zu erhalten. Es dient dazu sich kennenzulernen und zu sehen ob eine Zusammenarbeit vorstellbar und hilfreich sein kann. Im Mittelpunkt stehen Ihre Anliegen und Beweggründe für eine Psychotherapie. Es dient auch der Abklärung, ob Psychotherapie ein geeigneter Ansatz für Ihre Belastungen ist.
Ab dem ersten gemeinsamen Gespräch unterliege ich der Verschwiegenheit, wodurch Sie sich sicher sein dürfen, dass ich Ihre Anliegen von Beginn an vertrauensvoll behandeln werde.
Rahmenbedingungen & Setting
Psychotherapie kann sowohl im Einzel- als auch im Paarsetting stattfinden.
Eine Einzelstunde umfasst dabei 50 Minuten. Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung ist nicht im Vorhinein festgelegt und variiert je nach Problemstellung von einigen Stunden bis zu mehreren Jahren.
Für einen guten Therapieprozess empfiehlt sich ein wöchentliches Setting.
Gruppenpsychotherapien biete ich auf Anfrage an.
Einbezug von Familienangehörigen ist je nach Wunsch der Patientin/des Patienten möglich, wenn dies für den therapeutischen Verlauf als sinnvoll gesehen wird. Teilweise können therapeutische Interventionen auch im natürlichen Lebensumfeld der Betroffenen stattfinden – dort, wo die Problematik unmittelbar erlebbar und auch verändert werden kann.
Honorar & Absageregelung
Die psychotherapeutische Leistung ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG umsatzsteuerbefreit. Eine Teilrefundierung der Kosten ist, bei vorliegen von störungswertigen Symptomen laut dem Klassifikationssystem ICD-10, möglich. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Krankenkasse – ich informiere Sie dazu gerne im persönlichen Gespräch.
In eingeschränkter Anzahl biete ich in begründeten Fällen auch Sozialtarife an.
Sollten Sie einen Sitzungstermin nicht einhalten können, bitte ich innerhalb von 24 Stunden abzusagen. Da es mir bei kurzfristigen Absagen nicht mehr möglich ist den Termin zu vergeben, muss ich das Honorar zur Gänze verrechnen.